Pflegekosten: Stufengerecht und von den Krankenkassen geregelt

Die Pflegekosten basieren auf den ärztlich verordneten, individuellen Pflegeleistungen, die unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Anspruch nehmen. Die Finanzierung dieser Kosten ist durch das Krankenversicherungsgesetz geregelt. Je einen Teil davon übernehmen die Krankenversicherung, die Wohngemeinde und die Leistungsempfänger selbst.

Haus St. Otmar - Alters und Pflegeheim:  wo geholfen werden kann helfen wir
 
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