Pflegekosten: Stufengerecht und von den Krankenkassen geregelt
Die Pflegekosten basieren auf den ärztlich verordneten, individuellen Pflegeleistungen, die unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Anspruch nehmen. Die Finanzierung dieser Kosten ist durch das Krankenversicherungsgesetz geregelt. Je einen Teil davon übernehmen die Krankenversicherung, die Wohngemeinde und die Leistungsempfänger selbst.
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